Ax Externe Vergabestelle

Geben Sie Ihre Spezialbeförderung in beste Hände

 

Träger der Schülerbeförderung sind verantwortlich für die Organisation der Schülerspezialbeförderung.

Eine Beförderung mit der Schülerspezialbeförderung ist erforderlich, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund von physischen oder psychischen Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, den Schulweg eigenständig (ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß) zu bewältigen.

Träger der Schülerbeförderung benötigen vielfach qualifizierte Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung (unterstützende Begleitung) oder zur Durchführung der Vergabe.

Unser versiertes AxProjects – Angebot:

Vorbereitung,

unterstützende Begleitung bei der Durchführung des Vergabeverfahrens oder Durchführung des Vergabeverfahrens,

Prüfung und Wertung der Angebote sowie

Aktualisierung und Kontrolle der Vertragserfüllung

für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen durch Schülerspezialbeförderung

1. Vorbereitungsarbeiten

AxProjects führt kurzfristig nach Zuschlagserteilung ein Eröffnungsgespräch mit dem Auftraggeber bzw dessen Fachbereich durch, um das Vorgehen, die Ausschreibung sowie alle relevanten Ausschreibungsthemen zu besprechen, vorzubereiten und abzustimmen.

AxProjects benötigt folgende Unterlagen:

– Liste aller Schulen, die von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen besucht werden

– Übersicht der Unterrichtszeiten der Schulen, die derzeit von Schülerinnen und Schülern besucht werden, die mit der Schülerspezialbeförderung befördert werden

– Schulentwicklungsplanung des Auftraggebers

– Schülerbeförderungssatzung in der aktuellen Fassung

– Sonstige Festlegungen und Bestimmungen

– Aktuelle Liste aller Beförderungsunternehmen, die sich aktuell im Besitz einer gültigen Personenbeförderungsberechtigung befinden

– Liste der Schülerinnen und Schüler und besuchte Schule, die voraussichtlich mit der Schülerspezialbeförderung befördert werden müssen, mit Hinweisen auf Anforderungen, die sich aus den Beeinträchtigungen der zu befördernden Schülerinnen und Schüler ergeben sowie auf die technische Ausstattung der Fahrzeuge für Rollstuhlfahrer, der Einsatz von – bei Bedarf – geschulten Begleitpersonen u.a.

Nach dem Gespräch erstellt AxProjects kurzfristig einen terminbezogenen Arbeitsplan und leitet diesen dem Auftraggeber zu.

2. Erstellung von Vorschlägen und Zuarbeiten für die Vergabeunterlagen

AxProjects erarbeitet die Routen, die sich ergebenden Lose, die Leistungsbeschreibungen, die Bewertungskriterien, die Bewertungsmatrix, sowie Vertragsmuster. Dabei ist das Folgende zu beachten: Auf der Grundlage der vorhandenen Angaben und Daten erfolgt durch AxProjects die Zusammenfassung zu sinnvollen, personenunabhängigen Routen und Fahreinheiten. AxProjects erstellt auf Basis dieser Zusammenfassung einen Vorschlag für entsprechende Leistungsbeschreibungen und die konkrete Losbildung. Grundsätzliche Zielstellung ist eine möglichst aufwandsgünstige Tourenplanung. Dabei werden die konkreten Beförderungsanforderungen, speziell die Anforderungen an die Fahrzeuge, maximal zulässige Fahrzeiten und Wartezeiten beachtet. Durch AxProjects werden auf der Grundlage optimierter Tourenpläne Vergabelose gebildet. Die Losbildungsprinzipien werden beschrieben und es wird mitgeteilt, ob für die Los- und Tourenbildung eine geeignete Planungssoftware eingesetzt werden kann. AxProjects nimmt in die Leistungsbeschreibung die Art der Leistung, die Vertragsdauer, die Fahrtage/ Fahrzeiten/ Ferientermine sowie Haftungs- und Versicherungsfragen auf. Die Anzahl der zu diesem Zeitpunkt zu fahrenden Kinder und Jugendlichen und ihre Beeinträchtigungen sowie Besonderheiten werden genau benannt und beschrieben. Die genaue Beschreibung der Bedürfnisse ist wichtig, damit das Beförderungsunternehmen nicht Fahrzeuge anschafft und einsetzt, mit denen die geforderte Beförderungsleistung nicht erbracht werden kann. AxProjects legt zudem die Abrechnungsdaten/- modalitäten fest (Art und Weise der Kilometerermittlung, Bezahlung der Begleitpersonen, Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten). AxProjects nimmt Ausführungen zu den Personalanforderungen und den sonstigen Fahrzeuganforderungen vor. Weiterhin schlägt AxProjects vor, welche Eignungsnachweise von den Bietern erbracht werden müssen. AxProjects unterbreitet zudem einen Vorschlag zu den Bewertungskriterien unter Berücksichtigung, dass der Preis das maßgebende Zuschlagskriterium ist. Ergänzend prüft AxProjects, ob ggfs. weitere Bewertungskriterien in Hinblick auf die Qualitätssicherung während der Vertragsdauer heranzuziehen sind und nimmt diese nach Abstimmung mit dem Auftraggeber in die Bewertungsmatrix auf. AxProjects erstellt zudem das Muster einer Bewertungsmatrix. AxProjects erstellt des Weiteren ein Muster für die zu verwendenden Beförderungsverträge. Beförderungsverträge sind wichtig, da die Träger der Schülerbeförderung strengere sicherheitsrelevante Regelungen in eigener Zuständigkeit festlegen können als dies z. B. in Bundesverordnungen und -gesetzen vorgesehen ist. Dabei trägt AxProjects dafür Sorge, mit welchen technischen und organisatorischen Möglichkeiten eine größtmögliche Sicherheit der Schülerinnen und Schüler garantiert werden kann. In den Vertragsvereinbarungen wird neben den Eigenschaften und Anforderungen der Fahrzeugführer und der Begleitpersonen auch festgelegt, dass ein kontinuierlicher Einsatz des Personals sichergestellt wird. Ein häufiger Wechsel des Fahrzeugpersonals sowie der Begleitpersonen verhindern eine dringend notwendige vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten. Die Vertragsvereinbarungen für die Leistungsnehmer beinhalten neben der Beförderung auch die organisatorische Abstimmung zwischen den Eltern und Schulen und sind flexibel auf Veränderungen des Beförderungsumfanges abgestimmt. Die juristische Prüfung erfolgt durch AxProjects. Die erstellten Vorschläge und Zuarbeiten (Routen, Losbildung, Leistungsbeschreibung, Bewertungskriterien, Bewertungsmatrix Beförderungsvertragsmuster, Ausführungen Abrechungsdaten/ – modalitäten, Personalanforderungen und Fahrzeuganforderungen) stimmt AxProjects mit dem Auftraggeber dh mit dessen zuständigem Fachbereich ab. Bei der Erstellung dieser Unterlagen wird auf die gesetzlichen Vorschriften und die kreislichen Vorschriften geachtet.

3. Unterstützende Begleitung/ Durchführung des Vergabeverfahrens- Bekanntmachung

Die Bekanntmachung und das Verschicken der Vergabeunterlagen erfolgt nach Zuleitung an den Auftraggeber bzw dessen Fachbereich durch die Zentrale Vergabestelle des Auftraggebers oder durch AxProjects. AxProjects erarbeitet Entwürfe von Antworten zu Bieteranfragen und ggfs. Rügen, welche die Vergabeunterlagen betreffen. AxProjects erstellt auch erforderliche Informationen an Bieter. Diese Schreiben übersendet AxProjects an den Auftraggeber. Die juristische Prüfung erfolgt durch den Auftraggeber. Oder AxProjects. Der unmittelbare Kontakt bei der Beantwortung bzw. der Zustellung von Informationen erfolgt über den Auftraggeber (Zentrale Vergabestelle). Oder AxProjects.

4. Unterstützende Begleitung des Vergabeverfahrens- Auswertung

AxProjects bereitet die Bewertung der Bieter entsprechend der Ausschreibungsbedingungen unter Berücksichtigung der Bewertungsmatrix vor. Unter Leitung der Zentralen Vergabestelle wird die Submission der Angebote durchgeführt. AxProjects prüft die Angebote auf Vollständigkeit, Eignung der Bieter (wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit etc.) gemäß Bekanntmachung sowie sachliche und rechnerische Richtigkeit. AxProjects erstellt eine diesbezügliche Dokumentation, um unkorrekte Angebote auszuschließen. AxProjects wertet die Angebote unter Berücksichtigung der Bewertungsmatrix pro Los aus, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln und dokumentiert auch insoweit preisliche oder sonstige Fehler. Ggfs. erarbeitet AxProjects Vorschläge zur Entscheidung über Nachforderungen und andere Aufklärungsmaßnahmen. AxProjects veranlasst notwendige Maßnahmen über den Auftraggeber und überprüft und dokumentiert die Ergebnisse der Nachforderungen. AxProjects erarbeitet eine Empfehlung für die Vergabeentscheidung und Bieterbenachrichtigung nach § 134 GWB. Dieser enthält die Auswertung der gesamten Ausschreibung mit der Einzelbewertung der ausgewählten Bieter. Diese Empfehlungen unterbereitet AxProjects dem Auftraggeber (Fachbereich). AxProjects bereitet des Weiteren bei Bedarf Bietergespräche zur Aufklärung der Angebotsinhalte vor, führt diese bei Notwendigkeit in Anwesenheit des Auftraggebers vor Ort durch und erstellt das diesbezügliche Protokoll. AxProjects bereitet des Weiteren die Absageschreiben vor. AxProjects bereitet einen Textvorschlag für die Beschlussvorlage vor. AxProjects nimmt an den Ausschusssitzungen, die sich mit der Vergabe befassen, teil.

5. Mitarbeit beim Vertragsschluss

AxProjects bereitet zudem Muster für konkrete Beförderungsverträge unter Nutzung des mit dem Auftraggeber abgestimmten Musters sowie der Besonderheiten des konkreten Falls vor und leitet diese dem Auftraggeber zu. Nach juristischer Prüfung durch den Auftraggeber und Freigabe gegenüber dem Auftragnehmer leitet AxProjects die Verträge dem jeweiligen Beförderungsunternehmen zu. Nach Unterschriftsleistung leitet AxProjects den Vertrag dem Auftraggeber zu.

6. Kontrolle der Vertragserfüllung, Unterstützung bei der Mängelbeseitigung sowie Prüfung von Vertragsanpassungen

AxProjects kontrolliert jährlich die Vertragserfüllung durch die Leistungsnehmer entsprechend den aktuellen Vorschriften und unterstützt für einen definierten Zeitraum von zB 36 Monaten bei Mängeln in der Vertragserfüllung und deren Beseitigung. Die jährliche Prüfung der Vertragserfüllung wird sich vorrangig auf die Abrechnungsunterlagen beziehen. Des Weiteren prüft AxProjects erforderlich werdende allgemeine Vertragsanpassungen. Darunter sind sich bei Vertragsunternehmen ergebene, allgemeine Änderungen zu verstehen, z.B. Änderung der Anschrift, des Firmennamens, etc. Nicht gemeint, ist unter diesem Punkt die jährlich erforderlich werdende Vertragsanpassung aufgrund des Schüleraufkommens.

7. Notwendige jährliche Vertragsanpassung aufgrund des Schüleraufkommens

Der Auftraggeber übergibt AxProjects regelmäßig zB jeweils bis zum 31.05. eine Aufstellung aller Schülerinnen und Schüler, welche zum folgenden Schuljahr im Beförderungsbestand verbleiben. Änderungsbedarf ergibt sich regelmäßig aus Entfall oder Hinzukommen von Schülerinnen und Schülern, Veränderungen der zu bedienenden Bildungseinrichtungen oder Änderung der Rahmenbedingungen der Beförderung. Diese werden von AxProjects. in Abstimmung mit den leistungserbringenden Unternehmen in der Los- und Tourengestaltung in bedarfsgerechter und wirtschaftlicher Weise berücksichtigt.Des Weiteren kann sich Anpassungsbedarf auch aus Änderungsbegehren der Auftragnehmer an wesentlich veränderte betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen, die in der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sind (Wertsicherungsklausel) ergeben. Diese sind vor allem zu erwarten durch Preiserhöhungen für Kraftstoffe, Veränderungen der Vergütungstarife für Mitarbeiter, Änderungen gesetzlicher Regelungen oder sonstiger Rahmenbedingungen der Leistungsdurchführung. AxProjects bietet hierfür auch die Prüfung der Anspruchsberechtigung sowie die vertragliche Umsetzung an. Zum neuen Schuljahr neu aufzunehmende Schülerinnen und Schüler werden durch den Auftraggeber ermittelt und wöchentlich jeweils freitags an AxProjects gemeldet. AxProjects überarbeitet die Tourenplanung auf der Grundlage der vom Auftraggeber zugearbeiteten Listen. AxProjects teilt dem Auftraggeber die Tourenplanung für das neue Schuljahr bis spätestens einen Monat vor Beginn des Unterrichts mit, damit die fristgemäße Erteilung der Verwaltungsakte durch den Auftraggeber gewährleistet ist. AxProjects kontrolliert jährlich die Vertragserfüllung durch die Leistungsnehmer (Beförderung ausführende Vertragspartner) entsprechend den aktuellen Vorschriften. AxProjects prüft während des Leistungszeitraumes Anträge des Leistungsnehmers auf seine Anspruchsberechtigung und unterbreitet dem Auftraggeber bis zum zB 31.10. Vorschläge für Vertragsanpassungen. Fortlaufend im Schuljahr sind Neuaufnahmen bzw. Abgänge von Schülern in den vergebenen Losen zu berücksichtigen. Der Kontakt mit den Eltern/ Schülerinnen und Schülern erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber. Davon unabhängig kann es erforderlich sein, dass zwischen den Eltern/ Schülerinnen und Schülern und den Beförderungsunternehmen Absprachen getroffen werden müssen.