Für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge muss bis zu einem definierten Auftragswert kein Vergabeverfahren durchgeführt werden. Es kann dann auf allgemein zum Beispiel im Internet zugängliche Angebote zurückgegriffen werden. Für die Bedarfsfeststellung und die Beschaffungsentscheidung gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit...
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